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Zur einheitlichen Bewertung der Prüfungsergebnisse haben sich der GKV-Spitzenverband,
die Sozialhilfeträger und die maßgeblichen Vertretungen der Pflegeeinrichtungen und -dienste
für eine Bewertungssystematik (§115 Abs. 1a Satz 6 SGB XI) nach Noten entschieden.
Auch die stationären und ambulanten Einrichtungen von LUDGERI unterziehen sich dieser Prüfung.
Hier finden Sie die aktuell vorliegenden Bewertungen:
LUDGERI-STIFT Bockum
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LUDGERI-STIFT An der Kreuzkirche
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LUDGERI-STIFT Hövel
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LUDGERI Ambulante Pflege
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